Durch Erstellung eines Privatgutachtens können Streitfälle frühzeitig beurteilt werden. Im engen Dialog mit Rechtsbeiständen können die Sachverständigen bei einer Empfehlung zum Sinn und Nutzen einer gerichtlichen Auseinandersetzung mitwirken.

„Auftraggeber ist meist eine Partei. Der Gutachter gibt durch seine Tätigkeit eine Entscheidungshilfe, ob es überhaupt zweckmäßig ist, einen Rechtsstreit zu beginnen. Mit seiner Unterstützung werden im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung Verantwortlichkeiten geklärt und z. B. unnütze gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem falschen Beklagten vermieden oder eine außergerichtliche Einigung vorbereitet.

Der Nutzen für den Auftraggeber ist allerdings begrenzt: Kommt es doch zu einer gerichtliche Auseinandersetzung, dient das Privatgutachten nicht als Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO). Es wird in der Regel ein weiterer Sachverständiger durch das Gericht beauftragt. Die Kosten des Privatgutachtens werden auch im Falle des Obsiegens nur unter sehr engen Voraussetzungen erstattet.“

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