Nach der Heizperiode kommt es in einem Gewerbebetrieb zu wiederkehrenden Ablösungen des Bodenbelags (Blasenbildung). Dies sind auf eine Aneinanderreihung mehrerer Faktoren zurückzuführen.
1) Die Verlegeplatten der Spanplattenunterkonstruktion sind mit 19 mm zu dünn bemessen. Der Stand der Technik sieht den Einsatz von 25 mm dicken Platten vor. Zudem wurden die Verlegeplatten nicht an den Plattenstößen verleimt. Dadurch unterliegt jede Platte einzeln der völlig normalen Dimensionsänderung aufgrund der hygroskopischen Eigenschaften von Holzwerkstoffen. Es kommt dadurch zu starken Spannungen in der Verbindung zur Spachtelmasse.
2) Die Grundierung wurde offensichtlich entgegen den Herstellerangaben verdünnt und verliert damit die zugesagten Eigenschaften.
3) Die Spachtelmasse wurde entgegen den Herstellerangaben nicht mit Armierungsgewebe verarbeitet. Der Einsatz der verwendeten Qualität ist auf Holzuntergründen nicht freigegeben.
4) Die nicht eingebauten Dehnfugen in den Gängen verstärken das Risiko für Ablösungen da hier verstärkt Spannungen auftreten können.
5) Die oftmals verschlossenen Randfugen behindern die Hinterlüftung was das Abzeichnen der Plattenstöße zur Folge hat.
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