Silianbasierte elastische Parkettklebstoffe lösen sich mitunter auf und verursachen sehr große Schäden. Da dieses Schadensbild jedoch erst nach mehreren Jahren auftritt, fallen diese augenscheinlich erst einmal auf den Bodenleger zurück, da die zweijährige Frist für die Haftung der Hersteller bereits abgelaufen ist.
Nach eingehender Recherche und Untersuchungen ist uns das „Phänomen der Klebstoff Auflösung“ hinreichend bekannt. Es wird von einem Bruch der Polyetherkette, die mit einem Verlust der Klebkraft einhergehen und unter Freisetzung von Gerüchen zu einem oxidativen Abbau der Polymere führen, referiert. Dies geschieht in mehreren Stufen der Zersetzung – von schmierig klebrig bis hin zu pulverisiert um dann als weitgehend kreidiges Füllmaterial auf dem Untergrund zu verbleiben. Bestimmte oxidierbare Additive und auch thermische Faktoren (zum Beispiel durch Fußbodenheizungen) können den Autooxidationsprozess beschleunigen.
Die Fälle dabei reichen vom Einzelzimmer bis hin zu Großobjekten mit mehreren tausend Quadratmetern betroffener Fläche, die komplett ausgetauscht werden muss. Aber wie ist die Situation für den Bodenleger und auch den Endkunden und/oder Verbraucher aus rechtlicher Sicht? Die Klärung der technischen Parameter im Rahmen eines solchen Gutachterlichen Auftrages ist in diesem Schadensfall sehr komplex. So bedarf es nicht nur ein umfangreiches Wissen über die dafür heranzuziehenden Normen, den technischen Stand zum Zeitpunkt der Parkettverlegung, sondern auch einer fundierten Kenntnis über die Klebstofftechnologie, deren produktspezifischen Eigenschaften und den zur Schadensfindung notwendigen labortechnischen Prüfungen.
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